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AGB

Speak-and-learn  med Sprachenzentrum

​

Hacker & Dr. Dr. Ehrhard

Herzlich Willkommen an Ihrem Sprachenzetrum speak-and-learn med. Bitte nehmen

Sie sich die Zeit, unsere Geschäftsbedingungen im Detail zu lesen. Als Teilnehmer

(m/w/d) unserer Sprachkurse sind Sie an folgende Punkte gebunden.

speak-and-learn Sprachenzentrum Hacker & Dr. Dr. Ehrhard PartG ist darauf

spezialisiert, das Privatpersonen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), Firmen

sämtlicher Branchen sowie behördliche Institutionen Leistungen

(Sprachunterricht, Coaching, Training, Fortbildung, Prüfungsvorbereitung) und

Produkte (Lehrmaterialien, Prüfungen) im Bereich Deutsch als Fremdsprache und/

oder Deutsch als Zweitsprache, sowie Englisch und anderer Sprachen anzubieten.

 

§1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Rahmen

der von speak-and-learn durchgeführten Sprachkurse und dienen als Grundlage

für sämtliche Verträge über Dienstleistungen bzw. Produkte von speak-and-learn

in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Mit der

Unterzeichnung eines Unterrichtsvertrags und der Anmeldung zu einem Kurs bzw.

mit dem Kauf eines Produkts von speak-and-learn werden folgende allgemeinen

Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen

Fassung anerkannt. Sowohl die Lerner/die Kunden als auch speak-and-learn

verpflichten sich diese einzuhalten.

 

§2 Keine Anmeldegebühr – Unterstützung in den Social-Media

Die Anmeldung erfolgt online, per Mail, Telefon, Post oder weitere

Nachrichtentools (z.B. WhatsApp, Facebook, Instagram). Durch die Anmeldung

zu einem bestimmten Sprachkurs erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem

Kunden/ der Firma und Institution und speak-and-learn. Die Bestätigung der

Anmeldung zu einem Sprachkurs/zu einer Prüfung erfolgt per E-Mail. Alle

Kursmodalitäten werden im zu unterzeichnenden Unterrichtsvertrag festgehalten.

speak-and-learn berechnet keine Anmeldegebühr. Wir bitten Sie sich lieber Zeit

 

zu nehmen und uns in den Sozialen Medien (Linked In Google, Facebook, Twitter

oder Instagram) zu bewerten, sofern Ihnen der Unterricht gefallen hat. Sie können

Ihre Texte über unser Sprachenzentrum, Ihren Sprachkurs in jeder Sprache

schreiben. Der Text kann auch ein Post, Reel oder Tweet sein.

 

Kostenlose Leistungen: Beratung, Einstufung und Empfehlung

Jeder Kunde kann gerne folgende Leistungen seitens der speak-and-learn

kostenlos in Anspruch nehmen: Einstufung nach GER und Beratung in Bezug auf

Sprachkurse (Sprachniveau, Sprachkursdauer) und Beratung zu von speak-and-learn

angebotenen Prüfungen (VERWEIS AUF PRÜFUNGEN IM TEXT

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§3 Sprachkurse

Wir bieten Sprachkurse in verschiedenen Sprachen an.

Eine Unterrichtsstunde bzw. Unterrichtseinheit - kurz UE genannt - umfasst 45 Minuten.

Die einzelnen Sitzungen erfolgen normalerweise in Blöcken von mindestens 2 UE.

§3.1 Vertrag mit Sprachenzentrum

a. Anmeldung zu Sprachprüfungen und zu Sprachkursen

 

Das Ausfüllen unseres Anmeldeformulars stellt eine rechtsverbindliche

Willenserklärung. Nach Erhalt des ausgefüllten Anmeldeformulars setzen wir uns

mit Ihnen zur individuellen Vertragsvereinbarung per E-Mail in Verbindung.

Der Vertrag startet mit dem Versand einer verbindlichen Reservierung an Ihre

beim Ausfüllen vom Formular angegebene E-Mail-Adresse. Die in der

Reservierungsemail genannten Kurs- und/oder Prüfungsgebühren sind je nach

gewähltem Angebot bis zum genannten Reservierungsdatum zu entrichten. Bei

Nicht-Einhaltung des Reservierungsdatums behält sich speak-and-learn das Recht

vor, den Vertrag automatisch ohne weitere Benachrichtigung zu beenden.

Möglichkeiten für Umbuchungen, Stornierungen oder weitere Änderungen sind §5

zu entnehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§3.2 Folgekurs

Ein rechtsverbindlicher Unterrichtsvertrag wies in schriftlichen Form von beiden

Vertragsparteien unterzeichnet.

Ihr Vertrag endet mit dem vereinbarten Unterrichtsende und Reservierung eines

Folgekurses erfolgt NICHT automatisch. Bitte reservieren Sie Ihren Folgekurs

rechtzeitig.

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§3.3 Lückenhafte Teilnahme

Kommen Sie unregelmäßig zum Sprachkurs, haben Sie keinerlei Recht auf die

Rückerstattung der Kursgebühr der nicht besuchten Stunden oder auf eine

Ersatzleistung. Weiterhin können Sie den Folgekurs unter Umständen nur mit

einem neuen Einstufungstest buchen.

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§3.4 Mindestteilnehmerzahl

Wenn die Mindestanzahl für die Durchführung eines Sprachkurses nicht erreicht

wird, behält sich die speak-and-learn folgende Möglichkeiten vor:

• Änderung des Kursbeginns

• Änderung der Uhrzeit des Kurses

• Verkürzung des Kurses

• Ersatzangebot

• Kursstornierung und Rückzahlung der Kursgebühr

​

§3.5 Anspruch auf Lehrkraft

Es besteht kein Anspruch auf das Unterrichten durch eine bestimmte Lehrkraft.

Ein eventueller Wechsel der Lehrkraft berechtigt Sie weder zur Kündigung noch

zum Rücktritt vom Vertrag.

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§3.6 Geschenkgutscheine der speak-and-learn

Die Gültigkeit der Gutscheine der speak-and-learn beträgt 12 Monate ab Kauf.

Der Gutschein kann als Zahlungsmittel für unser Schulprogramm oder unsere

Produkte eingesetzt werden.

Der Gutschein ist übertragbar und durch den Zahlencode verifizierbar.

​

§3.7 Änderung oder Stornierung von Sprachkursen oder sonstigen

Produkten

Eine Änderung des Kursdatums, der Kursdauer oder Uhrzeit oder eine Stornierung

teilen wir Ihnen spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn mit. Ihre Dozentin/Ihr

Dozent kann eventuell abweichende Kurstermine mit den Teilnehmern

vereinbaren.

Sollte der Präsenzunterricht aus organisatorischen Gründen oder durch eine

Pandemie nicht mehr möglich sein, behält sich speak-and-learn das Recht vor, das

gesamte Unterrichtsprogramm auf Online-Unterricht oder kombinierten Unterricht

(online oder/und blended) umzustellen. Eine Stornierung oder Umbuchung sind

hierbei ausgeschlossen.

Das Angebot von virtuellen Klassen ist dem Angebot von realem Unterricht völlig

gleichwertig: dieselbe Uhrzeit, dieselbe Dauer, derselbe Zeitraum, gleiches Level,

gleicher Inhalt, Sprachkenntnisse zum Kursende identisch mit dem

Präsenzunterricht.

 

§3.8 Sonstiges: Nachholtermin

Ein eventueller Ausfall des Unterrichts wegen Krankheit der Lehrkraft wird per E-

Mail angekündigt. Alternativ organisieren wir eine adäquate Vertretung oder einen

 

Nachholtermin.

Der ausgefallene Unterricht kann zu einem anderen – von der Lehrkraft und den

Teilnehmenden – vereinbarten Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Ersatztermin

findet statt, wenn 80% der Kursteilnehmenden im Rahmen einer demokratischen

Abstimmung ihre Teilnahme bestätigen. Alternativ bieten wir Ihnen einen

Ersatztermin in unseren Grammatik- oder Konversationskursen (online oder in

Präsenz) an – bei Teilnahme innerhalb von 12 Monaten.

Eine Rückerstattung der Gebühr für den abgesagten Unterricht ist nicht möglich.

Können Sie kurzfristig an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, haben Sie keinen

Anspruch auf einen Nachholtermin.

 

§4 Zahlungsbedingungen für Kurse

Die einzelnen Kurspreise werden zusammen mit dem Kurskonzept bekannt

gegeben, sie beziehen sich nur auf das zugehörige Kurskonzept und gelten nur

zum Zeitpunkt ihrer Buchung.

Die Kursgebühren sind in voller Höhe oder in einer Teilsumme zu bezahlen, entweder

als Banküberweisung, Paypal oder BAR bei uns im Büro.

Die Prüfungsgebühren sind in voller Höhe im Voraus spätestens bis zum Ablauf der

Anmeldefrist zu bezahlen, entweder als Banküberweisung, Paypal oder BAR bei uns im

Büro.

Von speak-and-learn werden keine Gebühren übernommen (weder bei einem

Geldeingang, noch bei einer Erstattung/ Rücküberweisung).

• Vor der Bezahlung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung für Ihren

Sprachkurs oder Ihre Sprachprüfung.

• Nach der Bezahlung erhalten Sie eine Rechnung für Ihren Sprachkurs oder

Ihre Sprachprüfung.

 

§4.1 Sonstiges

Im Fall eines Zahlungsverzugs berechnen wir für jede abgeschickte Mahnung 12

EUR.

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§5 Änderung , Umbuchung und fristgerechte Stornierung des

Unterrichts oder der Sprachkurse

 

§5.1 des Unterrichts - Stornierung und Verschiebung des Unterrichts

Bei Einzelunterricht oder Firmenkursen kann ein einzelner Termin aus der

gesamten Buchung des Unterrichts bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten

Termin zu den Öffnungszeiten bis zu 16 Uhr verschoben bzw. umgebucht werden.

Für den Unterricht am Montag gilt als Frist üblicherweise Freitag bis 16 Uhr.

Unter 24 Stunden wird Ihnen die volle Kursgebühr berechnet.

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§5.2 der Sprachkurse

Ihre Sprachkurse können Sie bis zu 14 Tagen vor Beginn schriftlich per E-Mail

stornieren. Dann erstatten wir Ihre 80% Ihrer Kursgebühren. Anschließend sind

 

eine Umbuchung oder Stornierung nicht mehr möglich. Die speak-and-learn

übernimmt keine Transfergebühren!

​

§5.3 Ablauf der 14 tägigen Frist

Falls Sie nach der Frist stornieren wollen oder nicht zum Kurs erscheinen oder den

Kurs während der Laufzeit eher verlassen müssen, erstatten wir keine Gebühren.

Sobald der Kunde mit dem Sprachkurs beginnt, erlischt sein Widerrufsrecht am

Tag der ersten abgehaltenen Unterrichtsstunde. Darüber hinaus sind unbeschadet

des Widerrufsrechts bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen zu

bezahlen. Nach Ablauf der vierzehntätigen Widerrufsfrist ist keine Stornierung

mehr möglich und der gesamte Kurspreis muss bezahlt werden.

 

§5.4 Kündigung aus triftigem Grund

Der Vertrag kann vorzeitig aus triftigem Grund gekündigt werden. Ein triftiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn die zuvor von der speak-and-learn festgelegte

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der für den Kurs vorgesehene Dozent

dauerhaft erkrankt oder der Kurs bereits ausgebucht ist o.Ä. In diesem Fall werden

alle durch den Kunden, die Firma oder Institution bezahlten Kurskosten

zurückerstattet. Die speak-and-learn bemüht sich bei Nichtzustandekommen eines

Sprachkurses aus triftigem Grund (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder

Erkrankung des Dozenten o.Ä.) einen neuen Kursbeginn zu definieren und weitere

Angebote zu machen.

Ein triftiger Grund beim Kunden tritt im Falle einer langfristigen Krankheit,

Arbeitslosigkeit oder Pflege eines nahestehenden Angehörigen.

So wird den angemeldeten Teilnehmern z.B. die Möglichkeit geboten, den

gewünschten Sprachkurs in einer anderen Form zu absolvieren. Im Falle der

Überbuchung wird der Kunde, die Firma oder Institution unverzüglich informiert.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

 

§5.5 Widerrufsrecht (nach Produktstart)

Die speak-and-learn bietet für das gesamte Schulprogramm kein „grundsätzliches

14-tägiges Widerrufsrecht“ an. Wir berufen uns damit auf Ausnahmefälle laut dem

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das gesamte Kursprogramm unterliegt

limitierten Plätzen für einen vorab fixierten Zeitraum. In diesem nicht-klassischen

Fall ist ein Widerruf für den Anbieter unzumutbar.(Landesgericht Bielefeld, Urteil

 

v. 05.06.2012, Az.: 15 O 49/12)

 

§6 Prüfungen

§6.1 Information zu telc Prüfungen

Die speak-and-learn ist ein telc zertifiziertes Prüfungszentrum und zur Abnahme

sämtlicher telc Prüfungen zugelassen. Die Anmeldung zu einer telc Prüfung

erfolgt online per Anmeldeformular und ist verbindlich. Durch die Anmeldung

erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen der speak-and-learn und dem/der

Angemeldeten. Der Angemeldete erteilt die speak-and-learn den Auftrag, sie/ihn

bei der telc gGmbH für eine Prüfung anzumelden. Alle Prüfungen werden nach

den allgemeinen Geschäftsbedingungen der telc gGmbH und der gültigen

Prüfungsordnung durchgeführt, beide online unter https://www.telc.net/agb.html

abrufbar.

Der Angemeldete akzeptiert mit seiner Anmeldung die Prüfungsordnung und die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der telc gGmbH https://www.telc.net/

agb.html.

Durch die Anmeldung erteilt der Angemeldete seine Einverständnis, die für die

telc gGmbH erforderlichen persönlichen Daten, die zur Prüfungsdurchführung und

-auswertung benötigt werden, an die telc gGmbH weiterleiten zu dürfen. Am

Prüfungstag sind alle Prüfungsteilnehmer verpflichtet, sich mit einem

Personalausweis/Reisepass auszuweisen. Andernfalls müssen sie von der Prüfung

ausgeschlossen werden.

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§6.2 Bezahlung der Prüfungen

Die Prüfungsgebühren sind in voller Höhe im Voraus spätestens bis zum Ablauf

der Anmeldefrist zu bezahlen, entweder als Banküberweisung, Paypal oder BAR

bei uns im Büro.

Von speak-and-learn werden keine Gebühren übernommen (weder bei einem

Geldeingang, noch bei einer Erstattung/Rücküberweisung).

• Vor der Bezahlung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung für Ihre

Sprachprüfung.

• Nach der Bezahlung erhalten Sie eine Rechnung für Ihre Sprachprüfung.

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§6.3 Änderung , Umbuchung und fristgerechte Stornierung

Die Stornierung einer Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin

möglich. Bis zu diesem Termin erstatten wir Ihnen 80% der Prüfungsgebühren.

Die Umbuchung einer telc Prüfung ist pro Person nur bis 14 Tage vor dem

Prüfungstermin einmalig kostenfrei möglich.

Eine zweite Änderung (Umbuchung, Stornierung oder Kulanzhandlung) führen

wir nicht durch. In diesem Fall erhalten Sie 80% Ihrer vollständig bezahlten

Prüfungsgebühren per Überweisung zurück. speak-and-learn übernimmt keine

Transferkosten.

Eine Umbuchung oder Stornierung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich.

Hierbei tragen Sie den gesamten Rechnungsbetrag in voller Höhe.

Falls Sie krankheitsbedingt nicht zur Prüfung antreten können oder diese während

der Durchführung verlassen müssen, müssen Sie innerhalb von 2 Tagen nach dem

Prüfungstermin ein ärztliches Attest vorlegen, mit dem wir Ihnen, bei

Anerkennung des Attestes durch die telv gGmbH, zwei Möglichkeiten anbieten:

a) Wir erstatten Ihnen 80% der Prüfungsgebühr.

b) Wir buchen Sie auf einen anderen Prüfungstermin gegen eine Gebühr von €

20 um.

Für jede weitere Umbuchung verrechnen wir Ihnen eine Verwaltungsgebühr von

€ 20. In diesem Fall werden Ihnen 80% der Prüfungsgebühr auf die nächste

Prüfung automatisch gebucht. Die restlichen 20 % sind bis zum Ablauf der

Anmeldefrist für die nächste Prüfung zu bezahlen. Die speak-and-learn

übernimmt keine Transferkosten.

Dokumente

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§7 Visum

Bei Sprachaufenthalten in Deutschland, die der Visapflicht unterliegen, versendet

die speak-and-learn ein Einladungsschreiben zur Vorlage bei der deutschen

Auslandsvertretung im jeweiligen Land erst nach Unterzeichnung des

Unterrichtsvertrags bzw. Rahmenvertrags und nach Eingang der Zahlung

sämtlicher Sprachkurs- oder Prüfungskosten. Aus der Einladung resultierende

Bankgebühren bzw. Portokosten gehen zu Lasten des Kunden. Ferner übernimmt

die speak-and-learn keinerlei Garantie für eine erfolgreiche Zuteilung des Visums.

Die Erteilung letzterer unterliegt ausschließlich der deutschen Vertretung im

 

Ausland bzw. der örtlichen Ausländerbehörde.

Aufgrund von Verzögerungen bei der Bearbeitung des Visaantrags kann es zu

einer verspäteten Kursteilnahme kommen. Handelt es sich um einen

Gruppenunterricht ist hierbei eine Anrechnung des versäumten Unterrichts bzw.

Rückerstattung für die Fehlzeiten nicht möglich. Stellt der gebuchte Sprachkurs

ein Individualkonzept dar, so kann auf gemeinsamer Vereinbarung der Kursbeginn

bzw. die Kursperiode verschoben oder verlegt werden. Bei Ablehnung des

Visaantrags tritt ein vertragliches Sonderkündigungsrecht ein und der

Unterrichtsvertrag darf online durchgeführt oder mit sofortiger Wirkung storniert

werden. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid (Ablehnungsbescheid)

nachzuweisen, andernfalls kann vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch

gemacht werden.

Im Falle einer nachgewiesenen Ablehnung ist die speak-and-learn verpflichtet, die

Kursgebühren abzüglich durch das Einladungsschreiben entstandenen

Bankgebühren und Portokosten sowie abzüglich einer Verwaltungsgebühr von €

200 innerhalb 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Ablehnungsbescheids

zurückzuerstatten. Für den Sprachaufenthalt in Deutschland ist eine gültige

Krankenversicherung nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, diese selbst

abzuschließen und der speak-and-learn vorzulegen.

​

§8 Kursbestätigung für Sprachkurse

Für jeden Sprachkurs wird eine Bestätigung ausgestellt.

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§10 Haftung/ Haftplicht

Die speak-and-learn übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle und

Verletzungen der Kunden, die im Sprachenzentrum oder/und auf dem Weg dorthin

entstehen. Ebenso wird seitens der speak-and-learn keine Haftungen für Verlust,

Diebstähle und Schädigungen von Eigentum der Kursteilnehmer innerhalb des

Sprachzentrums übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird

ausgeschlossen. Eine Überprüfung der Haftpflicht- und Unfallversicherung

(Familienversicherung) des Kunden wird empfohlen.

Die Teilnehmer*Innen haften für sämtliche von ihnen zugefügte Schäden und sind

nach Maßgabe der aktuellen Gesetzesbestimmungen zur Ersatzleistung

verpflichtet. Die Kursteilnehmer werden gebeten, in den Pausen bzw. zwischen

Sitzungen keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt im Kursraum zurückzulassen.

Die Kunden sind verpflichtet Geräte, Zubehör und Unterrichtsräume mit Vorsicht

zu behandeln, sowie die Hausordnung und die Sicherheitsbestimmungen des

 

Hauses zu befolgen. Die speak-and-learn behält sich das Recht vor, Kunden, die

die Hausordnung verletzten, aus dem Unterricht und den Prüfungen

auszuschließen.

Kurs- und Prüfungsteilnehmer*Innen sind seitens der speak-and-learn weder

unfall- noch krankenversichert.

Hiermit bestätigen Sie mit Ihrer Anmeldung bei der speak-and-learn, dass Sie eine

international geltende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die sämtliche

Kosten für die von Ihnen verursachten Schäden übernimmt. Darunter fallen z.B.

Feuer-, Explosions-, Wasser-, Elektroschäden, Einbruch, Diebstahl, Personen-,

Sach- und Vermögensschäden.

Ihre Teilnahme am Unterricht, an den Prüfungen und am Freizeitprogramm

geschieht auf eigene Gefahr. Die speak-and-learn haftet nicht bei Unfällen oder

sonstigen Schäden und auch nicht für den Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt.

Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten!

​

§11 Unfall- und Krankenversicherung

Der Kunde trägt selbst die Verantwortung, während der gesamten

Aufenthaltsdauer in Deutschland eine gültige Kranken- und Unfallversicherung

abzuschließen.

​

§12 Volljährigkeit

Wenn Sie gesetzlich volljährig sind, sehen wir Sie als voll geschäftsfähigen

Vertragspartner an. Sind Sie minderjährig, sind es Ihre Eltern bzw. Ihre

gesetzlichen Vertreter. In diesem Fall müssen sie der speak-and-learn eine

Vollmacht senden und den Anmeldevertrag unterzeichnen, darin auch ihre genaue

Adresse und Kontaktdaten angeben.

Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten!

​

§13 Mindestalter

Das Mindestalter für einen Sprachkurs liegt bei 6 Jahren.

​

§14 Richtigkeit der Angaben

Sie versichern ausdrücklich, dass sämtliche in der Anmeldung zum Sprachkurs

gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Bei einer Fehleinstufung aufgrund

 

von Fehlinformationen oder unerlaubte Hilfe beim Einstufungstest, wird die

Kursgebühr nicht erstattet.

​

§15 Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gibt keinen Anspruch

auf eine Entschädigung, sollte ein Kurstag auf einen Feiertag fallen.

​

§16 Lehr- und Studienmaterialien

Die Kosten für zusätzliche Lernmaterialien und Bücher trägt der Kunde selbst. In

einigen Kursen ist ein geringer Kopienunkostenbeitrag zu leisten, um Sie mit

zusätzlichen Lehrmaterialien zu versorgen.

Die von speak-and-learn erstellten und zu Lernzwecken überreichten

Arbeitsmaterialien und Begleitmaterialien zum Unterricht sind urheberrechtlich

geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von speak-and-learn vervielfältigt,

gewerblich genutzt oder anderweitig verbreitet werden.

Die online oder durch andere Werbung veröffentlichten Kurskonzepte sind in ihrer

methodisch-didaktischen Konzeption und Planung geistiges Eigentum der

speak-and-learn und dürfen nicht auszugsweise oder gänzlich übernommen,

vervielfältigt und/oder gewerblich genutzt werden. Jeder Verstoß gegen das

Urheberrecht der speak-and-learn wird rechtlich verfolgt.

 

§18 Fotos/Werbung

Die speak-and-learn behält sich das Recht vor, unter Ankündigung Fotos von den

Klassen und Einzelpersonen während des Unterrichts oder der Freizeitaktivitäten

zu machen und für Werbezwecke zu verwenden. Die Veröffentlichung von Fotos

und Videos bedarf der schriftlichen Zustimmung der Kunden. Auf die

Datenschutzbestimmungen wird auch online unter www.speak-and-learn-german.de

hingewiesen.

​

§19 Internetnutzung W-LAN HotSpot

(Marie-Curie-Straße 6, Ingolstadt)

Datenschutz

Der nach Ihrer Anmeldung vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot von

speak-and-learn und einem Endgerät wird unverschlüsselt übertragen. Es ist

 

deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese

zugreifen können. Sie tragen die Verantwortung für den Schutz (z.B. durch eine

geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die

Verschlüsselung (z.B. https, VPN) Ihrer Daten.

a) Missbräuchliche Nutzung des Hotspots

Der Hotspot-Betreiber (speak-and-learn) tritt als neutraler technischer Vermittler

auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Sie sind selbst

verantwortlich für die Internetinhalte, die Sie über den Hotspot abrufen und/oder

verbreiten bzw. öffentlich zugänglich machen. Eine inhaltliche Überwachung

durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht. Der Nutzer verpflichtet sich, den

Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen.

Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere:

• die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere

die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw.

Internettauschbörsen (illegales File-Sharing)

• die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/

oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten

Massen-E-Mails (Spam) und Viren

• für das Downloaden von zahlungspflichtigen Diensten oder/und

zahlungspflichtigen bestehenden Leistungen (Filme, Lieder, Spiele u.ä.

bzw. u.a.) übernehmen Sie die Kosten und Verantwortung

• das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig

unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen

auf solche Inhalte im Internet

• das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in

fremde Datennetze (sog. Hacking)

• das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/

 

Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-

Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Betreibers oder

 

anderer Netze führen oder führen können.

b) Ihre Haftungsfreistellung

Sie stellen den Hotspot-Betreiber der speak-and-learn von sämtlichen Ansprüchen

Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den

 

Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus

urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der

Nutzung des Hotspot durch den Nutzer verbunden sind.

Erkennen Sie oder müssen Sie erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß

geschehen ist oder droht, haben Sie die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung

des Hotspot-Betreibers.

Bei Verschulden haften Sie uns, also dem Hotspot-Betreiber, auf Ersatz der

entstandenen Schäden.

c) Sonstiges

Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen

den Hotspot-Betreiber der speak-and-learn und Ihnen als Nutzer abschließend.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

Alle Nutzer (inklusive Ihnen) erkennen an, das zum Schutze dieser Richtlinie und

der o.g. gesetzlichen Bestimmungen alle Ihre Internetaktivitäten anhand der

eindeutigen IP/MAC Adresse des Endgerätes (Laptop, Rechner, Handy, Tablet

usw.) des Nutzers geloggt werden. Somit wird die Haftung Ihrer sämtlicher

Aktivitäten, die unter Punkt 2 erwähnt werden auf Sie als Nutzer selbst übertragen.

​

§20 Datenschutz

Die Daten der Kunden werden nur für die interne Weiterverarbeitung (Kurs- und

Prüfungsabwicklung), zur Erfüllung des Vertragszwecks und für eigene

Werbezwecke von der speak-and-learn unter Einhaltung der gesetzlichen

Bedingungen genutzt. Wünscht der Kunde keine Werbung von der speak-and-learn

, so hat er die Möglichkeit, diese schriftlich abzulehnen. Die Daten werden

nicht an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Kunden mit

Visapflicht. Aus ausländerrechtlichen Gründen können deren Daten an die

deutsche Auslandsvertretung bzw. an die örtliche Ausländerbehörde übermittelt

werden. Andererseits Prüflinge, die sich für eine telc Prüfung bei der speak-and-learn

anmelden und dazu die Erlaubnis erteilen, zum Zwecke der

Prüfungsdurchführung und -auswertung persönliche Daten weiterzugeben. Mit der

elektronischen Datensicherung zu internen Zwecken ist der Kunde einverstanden.

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos bedarf der schriftlichen Zustimmung

der Kunden. Auf die Datenschutzbestimmungen wird auch online unter

www.speak-and-learn-german.de hingewiesen.

 

Die neuen Richtlinien der EU-DSGVO, die ab dem 25 Mai 2018 unmittelbar in

allen EU-Mitgliedstaaten endgültig in Kraft getreten sind, umzusetzen. Zur

Einhaltung der Richtlinien der EU-DSVGO wird nach Art. 20 der DSGVO ein

„Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ und ein ergänzendes Prozesshandbuch,

das die mit der Datenverarbeitung verbundenen Prozesse dokumentiert. Diese

 

personenbezogene Daten werden nicht nur unter Beachtung der EU-Datenschutz-

Grundverordnung (EU-DSGV), sondern auch unter Beachtung des

 

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze

verarbeitet. Alle Datenschutzhinweise sind in der aktuellen Datenschutzerklärung

veröffentlicht.

​

§20 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Ingolstadt (Bayern).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang

mit den Verträgen mit der speak-and-learn ist Ingolstadt.

​

§21 Sonstige Bestimmungen und salvatorische Klausel

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und

Ergänzungen der Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist

die speak-and-learn berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit

ähnlicher Zweckrichtung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, so gelten die

gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser

Teilnahmebedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

 

speak-and-learn Sprachenzentrum, Hacker & Dr. Dr. Ehrhard PartG, Marie-Curie-

Str. 6, 85055 Ingolstadt

 

Februar 2023

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