Fachsprachprüfung Pflege
Das Sprachenzentrum speak-and-learn ist durch das Bayrische Landesamt für Pflege ein anerkanntes Prüfungszentrum für die Fachsprachprüfung Pflege (FSP).
Für die Anerkennung von Pflegekräften in Bayern bleibt ein gültiger Sprachnachweis erforderlich. Ab dem 1. Dezember 2025 können internationale Pflegekräfte wählen, ob sie ein B2-Zertifikat oder die neu eingeführte Fachsprachprüfung Pflege (FSP) ablegen. Die FSP ist damit eine zusätzliche Option, die sprachliche Kompetenz im pflegerischen Kontext nachzuweisen.

Anmeldung zur Fachsprachprüfung Pflege (FSP)
Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung Pflege erfolgt direkt über unser Prüfungszentrum.
speak-and-learn ist vom Bayerischen Landesamt für Pflege ein zugelassenes Prüfungszentrum.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Prüfungstermine und die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung.
Termine
28. 03. 2026 - Ingolstadt
23. 04. 2026 - Ingolstadt
21. 05. 2026 - Ingolstadt
Pro Termin stehen maximal 6 Prüfungsplätze zur Verfügung.
Die Prüfungsgebühr für die Fachsprachenprüfung Pflege beträgt 350 €.
Die Zahlung erfolgt nach verbindlicher Terminbestätigung.
Was ist die Fachsprachprüfung Pflege?
Die Fachsprachprüfung Pflege dient als Nachweis der erforderlichen B2-Sprachkenntnisse im beruflichen Kontext Pflege.
Die Prüfung orientiert sich an typischen Kommunikationssituationen im Pflegealltag, wie Gesprächen mit Patientinnen und Patienten, der Kommunikation im Pflegeteam sowie der Dokumentation von Pflegeberichten.
Sie stellt damit eine praxisnahe Alternative zu allgemeinen Sprachprüfungen wie telc B2, Goethe-Zertifikat B2 oder ÖSD B2 dar.
Wer muss die Prüfung ablegen?
Die Fachsprachprüfung Pflege richtet sich an:
-
ausländische Pflegefachkräfte mit Ausbildung im Ausland
-
Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren
-
Personen, die einen Sprachnachweis für die Berufserlaubnis benötigen
WICHTIG •
Wahlmöglichkeit für Pflegekräfte:
Fachsprachprüfung Pflege ODER allgemeines B2-Zertifikat (telc, Goethe, ÖSD)
→ beide Varianten werden als Sprachnachweis anerkannt
Häufige Fragen - FAQ

Rechtliche Grundlagen
Die Prüfung wird nach den Vorgaben des Landesamts für Pflege Bayern (LfP) durchgeführt.
Die Fachsprachenprüfung Pflege wird gemäß der geltenden Prüfungsordnung durchgeführt.
Mit der Anmeldung erkennen Prüflinge die folgenden Dokumente als verbindlich an:



