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Fachsprachprüfung Pflege

Offizielle Informationen zur Fachsprachprüfung für Pflegefachkräfte in Bayern.

Für die Anerkennung von Pflegekräften in Bayern bleibt ein gültiger Sprachnachweis erforderlich. Ab dem 1. Dezember 2025 können internationale Pflegekräfte wählen, ob sie ein B2-Zertifikat oder die neu eingeführte Fachsprachprüfung Pflege (FSP) ablegen. Die FSP ist damit eine zusätzliche Option, die sprachliche Kompetenz im pflegerischen Kontext nachzuweisen.

Was ist die Fachsprachprüfung Pflege?

Die Fachsprachprüfung Pflege ist eine berufsspezifische Sprachprüfung für ausländische Pflegefachkräfte, die in Bayern arbeiten möchten.
Sie überprüft die sprachliche Handlungskompetenz in typischen Pflegesituationen: Patientengespräch, Dokumentation und Übergabe.

Die Prüfung wird nach den Vorgaben des Landesamts für Pflege Bayern (LfP) durchgeführt.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Die Fachsprachprüfung Pflege richtet sich an:

  • ausländische Pflegefachkräfte mit Ausbildung im Ausland

  • Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren 

  • Personen, die einen Sprachnachweis für die Berufserlaubnis benötigen

WICHTIG

Wahlmöglichkeit für Pflegekräfte:
Fachsprachprüfung Pflege ODER allgemeines B2-Zertifikat (telc, Goethe, ÖSD)

→ beide Varianten werden als Sprachnachweis anerkannt

Ablauf der Fachsprachprüfung Pflege

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Patienntinen/Patienten-

Fachkraft- Gespräch

Dauer : 20 Minuten

- strukturiertes Patientengespräch

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Fachkraft - Fachkraft -

Gespräch

Dauer : 20 Minuten

- strukturierte Weitergabe an Kolleg:innen

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Berufstypische 

schriftliche Aufgabe

Dauer : 20 Minuten

- Pflegebericht

Wo kann ich mich für die Prüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung Pflege erfolgt über anerkannte Prüfungsstellen in Bayern.
Sobald die Freigabe erfolgt, werden Termine und Informationen zur Anmeldung auf dieser Seite veröffentlicht.

Häufige Fragen - FAQ

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Haben Sie Fragen zur Fachsprachprüfung oder benötigen Beratung?

Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtlicher Hinweis

Speak & Learn informiert über die Fachsprachprüfung Pflege gemäß den offiziellen Vorgaben des Landesamts für Pflege Bayern.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Prüfungsstellen.

 

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